AGBS- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktikerin und Patient*in als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die Patient*in das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde gegen jede Person auszuüben, annimmt und sich an der Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

c) Der Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Terminabsagen

Da es sich um eine individuelle Terminvergabe handelt, werden Termine werden ausschließlich für die Patient*in reserviert. Mit der Heilpraktikerin vereinbarte Termine müssen daher mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert:

  • Terminabsage per E-Mail (cora.sundmacher@icloud.com)

  • Telefonische Absage über 017621419867

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die Heilpraktikerin berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen, abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.

Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber der Patientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie bei der Patientin anwendet.

b)Die Patient*in wird über das Verfahren und die Wirkweisen ausführlich aufgeklärt. Die Heilpraktikerin behandelt nach besten Wissen und Willen im Sinne des “Heilens”.

c) Kunsttherapie im Rahmen der Heilerlaubnis stellt keine schulmedizinische Behandlung da sowie kein Richtlinienverfahren ( Anerkanntes Verfahren von Krankenkassen). Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden, trotz evidenzbasierter Forschung.

d) Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 4 Mitwirkung der Patient:innen

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Patientin nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Patient*in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin

a) Der Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktikerin und Patient*in vereinbart sind, gelten die auf dieser Website aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag von der Patientin per Überweisung an die Heilpraktikerin zu bezahlen. Monatlich erhält die Patient*in auf Wunsch eine Rechnung nach § 7.

c) Die Honorare sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum an angegebene Bankverbindung zu überweisen.

d) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. ab Verzugsbeginn zu zahlen. Die Patientin /Teilnehmerin gerät automatisch in Verzug, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung nicht bezahlt wurde, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist. Die Mahnkosten betragen ab der zweiten Mahnung pauschal 5,-€, ohne Beeinträchtigung weiterer Verzugsschäden. Die Schuldnerin kann durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden. Es besteht kein Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wenn der Rechnungsempfänger von der Teilnehmer in /Patient*in abweicht, muss eine schriftliche Kostenübernahme vorliegen, ansonsten ist der Lehrgangsteilnehmer zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit die Patient*in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktikerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Soweit die Heilpraktikerin im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Die Heilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich die Patient*in. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung und Datenschutzbestimmungen

a) Der Heilpraktikerin behandelt die Patientinnendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Patientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Patient*in.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatt*innen, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Die Patient*in steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er/ sie kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der/ die Patient*in eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

e) Handakten werden von der Heilpraktikerin 10 Jahre ab dem letzten Behandlungstermin aufbewahrt. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Folgende persönliche Daten werden innerhalb der Praxis erfasst:

  • Vorname, Nachname

  • Anschrift

  • Telefonnummer

  • Geburtsdatum

  • Mailadresse

  • Rechnungsnummer

  • Name der Krankenversicherung

  • Daten mit Bezug zur Krankengeschichte (inkl. Befunde Dritter)

§ 8 Rechnungsstellung

a) Die Patient*n erhält monatlich nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Heilpraktikerin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten sind Mehrwertsteuersatz befreit. Die dem Patienten ausgehändigte Rechnung enthält zudem eine oder mehrere Behandlungsdiagnosen.

b) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränken sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Die Heilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich die Patient*in. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.